Home  »  Meldung vom 26.10.2026  »  Marke REVILEN von OLENA HUSAK / REVILEN

Wortmarke REVILEN von OLENA HUSAK / REVILEN - Markeneintrag ... 858055


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 23.10.2026



Details zur Marke REVILEN

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

15352/2026

Wortmarke

REVILEN

Eintrag ins Markenregister

23.10.2026

Hinterlegungs­datum

07.09.2026

Eintragsänderung

23.10.2026

Ablauf Schutzfrist

07.09.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

44

Inhaber

OLENA HUSAK / REVILEN
Tramstrasse 77
8050 Zürich CH

44: Dienstleistungen von Kurbädern für Gesundheit und Wohlbefinden von Körper und Geist, beinhaltend das Durchführen von Massagen, Gesichts- und Körperbehandlungen sowie kosmetische Körperpflege; Kosmetikbehandlungen für Gesicht und Körper; Dienstleistungen von Kosmetikern.;

Zusammenfassung zum Markeneintrag REVILEN

Markeneintragung: Die Markennummer 858055 gehört zu der Wortmarke «REVILEN» von OLENA HUSAK / REVILEN. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 858055 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 26. Oktober 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 858055 gehört dem Inhaber OLENA HUSAK / REVILEN Tramstrasse 77, 8050 Zürich CH. Der Inhaber OLENA HUSAK / REVILEN hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke REVILEN mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke REVILEN, eingetragen durch OLENA HUSAK / REVILEN, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.