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Wortmarke EVARO von Bricosol AG - Markeneintrag Nr. 857740


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Glarus  GL (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 19.10.2026



Details zur Marke EVARO

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

17612/2026

Wortmarke

EVARO

Eintrag ins Markenregister

19.10.2026

Hinterlegungs­datum

08.10.2026

Eintragsänderung

19.10.2026

Ablauf Schutzfrist

08.10.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

19

Inhaber

Bricosol AG
c/o Unirevisa Beratungs- und Verwaltungs AG, Spielhof 14a
8750 Glarus CH
 

Vertreter

Graphodata Trademark - Hostettler
Titlisblick 12
6280 Hochdorf CH

19: Baumaterialien, nicht aus Metall, nämlich, Mauersteine, Backsteine, Bausteine, Tonbausteine, Hohlblocksteine, und Mauerwerkselemente, alle vorgenannten Waren mit luftgefüllten Hohlräumen und mit oder ohne Dämmstofffüllung; Mauerwerkssysteme, nicht aus Metall, bestehend aus Mauersteinen oder Mauerwerkselementen mit luftgefüllten Hohlräumen und mit oder ohne Dämmstofffüllung.;

Zusammenfassung zum Markeneintrag EVARO

Markeneintragung: Die Markennummer 857740 gehört zu der Wortmarke «EVARO» von Bricosol AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 857740 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 20. Oktober 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 857740 gehört dem Inhaber Bricosol AG c/o Unirevisa Beratungs- und Verwaltungs AG, Spielhof 14a, 8750 Glarus CH. Bricosol AG wird vertreten durch Graphodata Trademark - Hostettler Titlisblick 12, 6280 Hochdorf CH.


Marke EVARO mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke EVARO, eingetragen durch Bricosol AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.