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Bildmarke Gran MATCHA ((fig.)) von Gabriela Gran - ... 857646


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zug  ZG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 15.10.2026

Bildmarke 857646

Details zur Marke Gran MATCHA ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

15770/2026

Bildmarke

Gran MATCHA ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

15.10.2026

Hinterlegungs­datum

11.09.2026

Eintragsänderung

15.10.2026

Ablauf Schutzfrist

11.09.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

3, 8, 30

Inhaber

Gabriela Gran
Weinbergstrasse 26
6300 Zug CH
 

Vertreter

MS-PATENT GMBH
Poststrasse 24
6300 Zug CH

3: Nicht medizinische Kosmetika und Mittel für Körper- und Schönheitspflege.; 8: Handbetätigte Handwerkzeuge; Essbesteck, Löffel, nämlich Bambuslöffel.; 30: Kaffee, Tee, Kakao und Kaffee-Ersatzmittel, Schokolade, Konfekt, nämlich mit Schokolade überzogene Nüsse.;

Zusammenfassung zum Markeneintrag Gran MATCHA ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 857646 gehört zu der Bildmarke «Gran MATCHA ((fig.))» von Gabriela Gran. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 857646 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 15. Oktober 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 857646 gehört dem Inhaber Gabriela Gran Weinbergstrasse 26, 6300 Zug CH. Gabriela Gran wird vertreten durch MS-PATENT GMBH Poststrasse 24, 6300 Zug CH.


Marke Gran MATCHA ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke Gran MATCHA ((fig.)), eingetragen durch Gabriela Gran, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.