Home  »  Meldung vom 16.10.2026  »  Marke SWISSFLOW von Jan Keller

Wortmarke SWISSFLOW von Jan Keller - Markeneintrag Nr. 857589


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zug  ZG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 15.10.2026



Details zur Marke SWISSFLOW

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

14787/2026

Wortmarke

SWISSFLOW

Eintrag ins Markenregister

15.10.2026

Hinterlegungs­datum

28.08.2026

Eintragsänderung

15.10.2026

Ablauf Schutzfrist

28.08.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 36, 42

Inhaber

Jan Keller
Bodenhof 2
6343 Rotkreuz CH

9: Computersoftware (gespeichert und herunterladbar); Computerprogramme (herunterladbar); Software; Anwendungssoftware; mobile Apps.; 36: Finanzanalysen; Zurverfügungstellen von Online-Finanzinformationen; Zurverfügungstellen von online-Finanzinformationen aus einer Computerdatenbank oder dem Internet.; 42: Software as a Service [SaaS]; Platform as a Service [PaaS]; Entwurf und Entwicklung von Computersoftware; Hosting von Computersoftwareanwendungen Dritter; Beratungs- und Informationsdienstleistungen in Bezug auf Informationstechnologie.;

Zusammenfassung zum Markeneintrag SWISSFLOW

Markeneintragung: Die Markennummer 857589 gehört zu der Wortmarke «SWISSFLOW» von Jan Keller. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 857589 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 15. Oktober 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 857589 gehört dem Inhaber Jan Keller Bodenhof 2, 6343 Rotkreuz CH. Der Inhaber Jan Keller hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke SWISSFLOW mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke SWISSFLOW, eingetragen durch Jan Keller, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.