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Wortmarke LOADOUT von YETI Coolers, LLC - Markeneintrag Nr. 857580


Land des Markeninhabers: USA Vereinigte Staaten von Amerika  US (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 15.10.2026



Details zur Marke LOADOUT

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

14964/2026

Wortmarke

LOADOUT

Eintrag ins Markenregister

15.10.2026

Hinterlegungs­datum

01.09.2026

Eintragsänderung

15.10.2026

Ablauf Schutzfrist

01.09.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

9

Inhaber

YETI Coolers, LLC
7601 Southwest Parkway
78735 Austin, TX US
 

Vertreter

E. Blum & Co. AG
Hofwiesenstrasse 349
8050 Zürich CH

9: Etuis für Smartphones; Etuis für Mobiltelefone; Schutzhüllen und Etuis für Mobiltelefone; Etuis für Tablet-Computer; Schutzhüllen und Etuis für Tablet-Computer; Bildschirmschutz für Mobiltelefone; angepasste Schutzfolien für Smartphones; angepasste Schutzfolien für Tablet-Computer.;

Zusammenfassung zum Markeneintrag LOADOUT

Markeneintragung: Die Markennummer 857580 gehört zu der Wortmarke «LOADOUT» von YETI Coolers, LLC. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 857580 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 15. Oktober 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 857580 gehört dem Inhaber YETI Coolers, LLC 7601 Southwest Parkway, 78735 Austin, TX US. YETI Coolers, LLC wird vertreten durch E. Blum & Co. AG Hofwiesenstrasse 349, 8050 Zürich CH.


Marke LOADOUT mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke LOADOUT, eingetragen durch YETI Coolers, LLC, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.