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Wortmarke Eksplor von Kenneth Maes - Markeneintrag Nr. 857366


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Tessin  TI (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 12.10.2026



Details zur Marke Eksplor

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

17571/2026

Wortmarke

Eksplor

Eintrag ins Markenregister

12.10.2026

Hinterlegungs­datum

07.10.2026

Eintragsänderung

12.10.2026

Ablauf Schutzfrist

07.10.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 42, 43

Inhaber

Kenneth Maes
Via Vira 5
6948 Porza CH

35: Werbung; Geschäftsführung, -organisation und -verwaltung; Büroarbeiten.; 42: Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen sowie diesbezügliche Forschungsarbeiten und Designerdienstleistungen; industrielle Analyse, industrielle Forschung und Dienstleistungen eines Industriedesigners; Qualitätskontrolle und Authentifizierungsdienstleistungen; Entwurf und Entwicklung von Computerhard- und -software.; 43: Dienstleistungen zur Verpflegung von Gästen; Dienstleistungen zur Beherbergung von Gästen.;

Zusammenfassung zum Markeneintrag Eksplor

Markeneintragung: Die Markennummer 857366 gehört zu der Wortmarke «Eksplor» von Kenneth Maes. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 857366 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 12. Oktober 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 857366 gehört dem Inhaber Kenneth Maes Via Vira 5, 6948 Porza CH. Der Inhaber Kenneth Maes hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Eksplor mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke Eksplor, eingetragen durch Kenneth Maes, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.