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Bildmarke ADAY ((fig.)) von ADAY GmbH - Markeneintrag Nr. 857048


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 07.10.2026

Bildmarke 857048

Details zur Marke ADAY ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

16739/2026

Bildmarke

ADAY ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

07.10.2026

Hinterlegungs­datum

25.09.2026

Eintragsänderung

07.10.2026

Ablauf Schutzfrist

25.09.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

3, 14, 18, 25

Inhaber

ADAY GmbH
Dufourstrasse 117
8008 Zürich CH
 

Vertreter

ADAY GmbH c/o YELASAI GmbH
Hinterbissaustrasse 64a
9410 Heiden CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 3

Parfüms.

Klasse 14

Juwelierwaren, Schmuckwaren, Edelsteine.

Klasse 18

Leder und Lederimitationen; Reisegepäck und Tragetaschen;.

Klasse 25

Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag ADAY ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 857048 gehört zu der Bildmarke «ADAY ((fig.))» von ADAY GmbH. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 857048 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 07. Oktober 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 857048 gehört dem Inhaber ADAY GmbH Dufourstrasse 117, 8008 Zürich CH. ADAY GmbH wird vertreten durch ADAY GmbH c/o YELASAI GmbH Hinterbissaustrasse 64a, 9410 Heiden CH.


Marke ADAY ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke ADAY ((fig.)), eingetragen durch ADAY GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.