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Wortmarke Bessersteiner von Peter Spieler - Markeneintrag ... 856946


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 06.10.2026



Details zur Marke Bessersteiner

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

13370/2026

Wortmarke

Bessersteiner

Eintrag ins Markenregister

06.10.2026

Hinterlegungs­datum

07.08.2026

Eintragsänderung

06.10.2026

Ablauf Schutzfrist

07.08.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

32, 33

Inhaber

Peter Spieler
Kilbigstrasse 6
5018 Erlinsbach CH
 

Vertreter

Roland Brütsch
Unterm Aspalter34
5106 Veltheim AG CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 32

Traubensäfte.

Klasse 33

Rotwein; Weissweine; Getränke auf Weinbasis; Schaumwein; Wein; Weine; Traubenwein; natürliche Schaumweine; Süssweine; Tafelweine; fertige Weincocktails; Aperitifs auf Weinbasis; Weine mit erhöhtem Alkoholgehalt.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Bessersteiner

Markeneintragung: Die Markennummer 856946 gehört zu der Wortmarke «Bessersteiner» von Peter Spieler. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 856946 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 06. Oktober 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 856946 gehört dem Inhaber Peter Spieler Kilbigstrasse 6, 5018 Erlinsbach CH. Peter Spieler wird vertreten durch Roland Brütsch Unterm Aspalter34, 5106 Veltheim AG CH.


Marke Bessersteiner mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke Bessersteiner, eingetragen durch Peter Spieler, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.