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Wortmarke BORN OF THIS LAND von Meisser & Partners AG - ... 856379


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Graubünden  GR (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 28.09.2026



Details zur Marke BORN OF THIS LAND

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

13237/2026

Wortmarke

BORN OF THIS LAND

Eintrag ins Markenregister

28.09.2026

Hinterlegungs­datum

05.08.2026

Eintragsänderung

28.09.2026

Ablauf Schutzfrist

05.08.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

34

Inhaber

Meisser & Partners AG
Bahnhofstrasse 6
7250 Klosters CH
 

Vertreter

Meisser & Partners AG
Schulstrasse 1
7302 Landquart CH

34: Tabakwaren; Zigarren; Tabak und Tabakersatzstoffe; Zigaretten; elektronische Zigaretten und Verdampfer zum Inhalieren für Raucher; Raucherartikel; Streichhölzer.;

Zusammenfassung zum Markeneintrag BORN OF THIS LAND

Markeneintragung: Die Markennummer 856379 gehört zu der Wortmarke «BORN OF THIS LAND» von Meisser & Partners AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 856379 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 28. September 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 856379 gehört dem Inhaber Meisser & Partners AG Bahnhofstrasse 6, 7250 Klosters CH. Meisser & Partners AG wird vertreten durch Meisser & Partners AG Schulstrasse 1, 7302 Landquart CH.


Marke BORN OF THIS LAND mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke BORN OF THIS LAND, eingetragen durch Meisser & Partners AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.