Home  »  Meldung vom 23.09.2026  »  Marke back WERK IN FRISCH VERLIEBT ((fig.)) von Valora Food Service Deutschland GmbH

back WERK IN FRISCH VERLIEBT ((fig.)) (855980)


Land des Markeninhabers: Deutschland  DE (Land Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 855980

Details zur Marke back WERK IN FRISCH VERLIEBT ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

10984/2026

Bildmarke

back WERK IN FRISCH VERLIEBT ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

22.09.2026

Hinterlegungs­datum

30.06.2026

Ablauf Schutzfrist

30.06.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

30, 32, 35, 43

Inhaber

Valora Food Service Deutschland GmbH
Lindenallee 39
45127 Essen DE
 

Vertreter

Isler & Pedrazzini AG
Postfach
8027 Zürich CH

Zusammenfassung zum Markeneintrag back WERK IN FRISCH VERLIEBT ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 855980 gehört zu der Bildmarke «back WERK IN FRISCH VERLIEBT ((fig.))» von Valora Food Service Deutschland GmbH. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 855980 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 08. September 2023 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 855980 gehört dem Inhaber Valora Food Service Deutschland GmbH Lindenallee 39, 45127 Essen DE. Valora Food Service Deutschland GmbH wird vertreten durch Isler & Pedrazzini AG Postfach, 8027 Zürich CH.


Marke back WERK IN FRISCH VERLIEBT ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke back WERK IN FRISCH VERLIEBT ((fig.)), eingetragen durch Valora Food Service Deutschland GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.