Home  »  Meldung vom 17.09.2026  »  Marke TWS TRINKWASSER-SICHERHEIT ((fig.)) von TWS Trinkwasser-Sicherheit AG

TWS TRINKWASSER-SICHERHEIT ((fig.)) (855677)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 855677

Details zur Marke TWS TRINKWASSER-SICHERHEIT ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

12754/2026

Bildmarke

TWS TRINKWASSER-SICHERHEIT ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

16.09.2026

Hinterlegungs­datum

29.07.2026

Ablauf Schutzfrist

29.07.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

11, 35, 37, 40, 41, 42, 45

Inhaber

TWS Trinkwasser-Sicherheit AG
Langnaustrasse 15
3533 Bowil CH
 

Vertreter

Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte
Münstergasse 38
3011 Bern CH

Zusammenfassung zum Markeneintrag TWS TRINKWASSER-SICHERHEIT ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 855677 gehört zu der Bildmarke «TWS TRINKWASSER-SICHERHEIT ((fig.))» von TWS Trinkwasser-Sicherheit AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 855677 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 16. März 2006 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 855677 gehört dem Inhaber TWS Trinkwasser-Sicherheit AG Langnaustrasse 15, 3533 Bowil CH. TWS Trinkwasser-Sicherheit AG wird vertreten durch Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte Münstergasse 38, 3011 Bern CH.


Marke TWS TRINKWASSER-SICHERHEIT ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke TWS TRINKWASSER-SICHERHEIT ((fig.)), eingetragen durch TWS Trinkwasser-Sicherheit AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.