Home  »  Meldung vom 11.09.2026  »  Marke MOSER RECHTSANWALT ((fig.)) von Michael R. Moser

MOSER RECHTSANWALT ((fig.)) (855448)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 10.09.2026

Bildmarke 855448

Details zur Marke MOSER RECHTSANWALT ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

09649/2026

Bildmarke

MOSER RECHTSANWALT ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

10.09.2026

Hinterlegungs­datum

07.06.2026

Eintragsänderung

10.09.2026

Ablauf Schutzfrist

07.06.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

45

Inhaber

Michael R. Moser
c/o MOSER Rechtsanwalt, Badenerstrasse 549
8048 Zürich CH

45: Dienstleistungen auf dem Gebiet der nicht-juristischen Streitregelung; Dienstleistungen in Prozessangelegenheiten; juristische Dienstleistungen; Rechtsberatung und -vertretung.;

Zusammenfassung zum Markeneintrag MOSER RECHTSANWALT ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 855448 gehört zu der Bildmarke «MOSER RECHTSANWALT ((fig.))» von Michael R. Moser. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 855448 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 10. September 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 855448 gehört dem Inhaber Michael R. Moser c/o MOSER Rechtsanwalt, Badenerstrasse 549, 8048 Zürich CH. Der Inhaber Michael R. Moser hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke MOSER RECHTSANWALT ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke MOSER RECHTSANWALT ((fig.)), eingetragen durch Michael R. Moser, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.