Home  »  Meldung vom 10.09.2026  »  Marke KIFA pflegt & entlastet ((fig.)) von Stiftung Kifa Schweiz

KIFA pflegt & entlastet ((fig.)) (855378)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 09.09.2026

Bildmarke 855378

Details zur Marke KIFA pflegt & entlastet ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

07996/2026

Bildmarke

KIFA pflegt & entlastet ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

09.09.2026

Hinterlegungs­datum

08.05.2026

Eintragsänderung

09.09.2026

Ablauf Schutzfrist

08.05.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

44

Inhaber

Stiftung Kifa Schweiz
Im Römerquartier 4a
4800 Zofingen CH

44: Medizinische Dienstleistungen; medizinische Pflege und Betreuung von pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen mit chronischen Krankheiten.;

Zusammenfassung zum Markeneintrag KIFA pflegt & entlastet ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 855378 gehört zu der Bildmarke «KIFA pflegt & entlastet ((fig.))» von Stiftung Kifa Schweiz. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 855378 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 09. September 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 855378 gehört dem Inhaber Stiftung Kifa Schweiz Im Römerquartier 4a, 4800 Zofingen CH. Der Inhaber Stiftung Kifa Schweiz hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke KIFA pflegt & entlastet ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke KIFA pflegt & entlastet ((fig.)), eingetragen durch Stiftung Kifa Schweiz, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.