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Wortmarke PALMAR ARRIBA von Wellauer AG - Markeneintrag Nr. 855299


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: St.Gallen  SG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 08.09.2026



Details zur Marke PALMAR ARRIBA

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

12478/2026

Wortmarke

PALMAR ARRIBA

Eintrag ins Markenregister

08.09.2026

Hinterlegungs­datum

24.07.2026

Eintragsänderung

08.09.2026

Ablauf Schutzfrist

24.07.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

34

Inhaber

Wellauer AG
Thalerstrasse 67, Postfach
9424 Rheineck CH
 

Vertreter

DTS Patent- und Rechtsanwälte PartmbB, München, Zweigniederlassung Zürich
Bahnhofplatz 1
8001 Zürich CH

34: Tabak und Tabakwaren, einschliesslich Tabakersatzstoffe; Zigarren; Raucherartikel; Zigarrenschneider; Zigarrenbohrer; Aschenbecher; Feuerzeuge für Raucher; Streichhölzer; Behälter für Raucherartikel, Humidore.;

Liste aller Marken

Zusammenfassung zum Markeneintrag PALMAR ARRIBA

Markeneintragung: Die Markennummer 855299 gehört zu der Wortmarke «PALMAR ARRIBA» von Wellauer AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 855299 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 08. September 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 855299 gehört dem Inhaber Wellauer AG Thalerstrasse 67, Postfach, 9424 Rheineck CH. Wellauer AG wird vertreten durch DTS Patent- und Rechtsanwälte PartmbB, München, Zweigniederlassung Zürich Bahnhofplatz 1, 8001 Zürich CH.


Marke PALMAR ARRIBA mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke PALMAR ARRIBA, eingetragen durch Wellauer AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.