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Bildmarke CANNA LORD ((fig.)) von Sacha Kunz - ... 854983


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Solothurn  SO (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 03.09.2026

Bildmarke 854983

Details zur Marke CANNA LORD ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

06038/2026

Bildmarke

CANNA LORD ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

03.09.2026

Hinterlegungs­datum

07.04.2026

Eintragsänderung

03.09.2026

Ablauf Schutzfrist

07.04.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

31, 34, 35

Inhaber

Sacha Kunz
Haretenweg 3
4413 Büren SO CH

31: Unverarbeitetes Cannabis.; 34: Tabak und Tabakersatzstoffe; Zigaretten und Zigarren; elektronische Zigaretten und Verdampfer zum Inhalieren für Raucher; Raucherartikel; Streichhölzer.; 35: Grosshandelsdienstleistungen in Bezug auf pharmazeutische, medizinische und veterinärmedizinische Artikel sowie Hygienepräparate.;

Zusammenfassung zum Markeneintrag CANNA LORD ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 854983 gehört zu der Bildmarke «CANNA LORD ((fig.))» von Sacha Kunz. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 854983 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 03. September 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 854983 gehört dem Inhaber Sacha Kunz Haretenweg 3, 4413 Büren SO CH. Der Inhaber Sacha Kunz hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke CANNA LORD ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke CANNA LORD ((fig.)), eingetragen durch Sacha Kunz, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.