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Bildmarke PUKARAJU ((fig.)) von Alex König - Markeneintrag ... 854801


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 01.09.2026

Bildmarke 854801

Details zur Marke PUKARAJU ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

14279/2026

Bildmarke

PUKARAJU ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

01.09.2026

Hinterlegungs­datum

21.08.2026

Eintragsänderung

01.09.2026

Ablauf Schutzfrist

21.08.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

18, 21, 25

Inhaber

Alex König
Giesshübelstrasse 86
8045 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

18: Reisetaschen; Taschen (soweit in dieser Klasse enthalten); Tragetaschen; Taschen und Reisetaschen für Sportbekleidung; Campingtaschen; Sporttaschen; Rucksäcke.; 21: Trinkgefässe; Trinkflaschen für sportliche Aktivitäten; Isolierflaschen.; 25: Bekleidungsstücke, Schuhwaren und Kopfbedeckungen.;

Zusammenfassung zum Markeneintrag PUKARAJU ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 854801 gehört zu der Bildmarke «PUKARAJU ((fig.))» von Alex König. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 854801 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 01. September 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 854801 gehört dem Inhaber Alex König Giesshübelstrasse 86, 8045 Zürich CH. Der Inhaber Alex König hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke PUKARAJU ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke PUKARAJU ((fig.)), eingetragen durch Alex König, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.