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Wortmarke Letterlings von Alina Gasser - Markeneintrag Nr. 854141


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Thurgau  TG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 20.08.2026



Details zur Marke Letterlings

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

13928/2026

Wortmarke

Letterlings

Eintrag ins Markenregister

20.08.2026

Hinterlegungs­datum

16.08.2026

Eintragsänderung

20.08.2026

Ablauf Schutzfrist

16.08.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

16, 28

Inhaber

Alina Gasser
Marktstrasse 5
8570 Weinfelden CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

16: Druckerzeugnisse; Poster; Lernkarten; Lehr- und Unterrichtsmaterial; Lehr- und Unterrichtsmittel; gedruckte Lehr-, Bildungs- und Unterrichtsmaterialien; Bücher und Broschüren; Bilderbücher.; 28: Spielkarten; Bingokarten; Sammelkarten für Spiele; Sammelkartenspiele; Kartenspiele; Lernspiele; Spiele, Spielwaren und Spielzeug.;

Zusammenfassung zum Markeneintrag Letterlings

Markeneintragung: Die Markennummer 854141 gehört zu der Wortmarke «Letterlings» von Alina Gasser. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 854141 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 20. August 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 854141 gehört dem Inhaber Alina Gasser Marktstrasse 5, 8570 Weinfelden CH. Der Inhaber Alina Gasser hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Letterlings mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke Letterlings, eingetragen durch Alina Gasser, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.