Home  »  Meldung vom 14.08.2026  »  Marke GLADiATORS ((fig.)) von Muriel Sutter

Bildmarke GLADiATORS ((fig.)) von Muriel Sutter - ... 853763


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Land  BL (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 13.08.2026

Bildmarke 853763

Details zur Marke GLADiATORS ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

04367/2026

Bildmarke

GLADiATORS ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

13.08.2026

Hinterlegungs­datum

11.03.2026

Eintragsänderung

13.08.2026

Ablauf Schutzfrist

11.03.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

16, 28, 41

Inhaber

Muriel Sutter
Im Brüggli 16
4422 Arisdorf CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

16: Druckereierzeugnisse; Lehr- und Unterrichtsmaterial.; 28: Spiele, Spielzeug; Turn- und Sportartikel, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind.; 41: Erziehung; Ausbildung; sportliche und kulturelle Aktivitäten.;

Zusammenfassung zum Markeneintrag GLADiATORS ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 853763 gehört zu der Bildmarke «GLADiATORS ((fig.))» von Muriel Sutter. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 853763 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 13. August 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 853763 gehört dem Inhaber Muriel Sutter Im Brüggli 16, 4422 Arisdorf CH. Der Inhaber Muriel Sutter hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke GLADiATORS ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke GLADiATORS ((fig.)), eingetragen durch Muriel Sutter, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.