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Wortmarke Sukiora von Sascha Graf - Markeneintrag Nr. 853744


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 13.08.2026



Details zur Marke Sukiora

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

13492/2026

Wortmarke

Sukiora

Eintrag ins Markenregister

13.08.2026

Hinterlegungs­datum

10.08.2026

Eintragsänderung

13.08.2026

Ablauf Schutzfrist

10.08.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 14, 16, 18, 20, 21, 25, 28, 30, 35, 41

Inhaber

Sascha Graf
Mühlerain 1
8706 Meilen CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

9: Bilddateien zum Herunterladen; digitale, herunterladbare Kunstwerke und Bilder; herunterladbare Grafiken für Mobiltelefone; herunterladbare Emoticons für Mobiltelefone; herunterladbare Videodateien; elektronische Publikationen [herunterladbar]; herunterladbare Computerspielsoftware; Hüllen für Smartphones.; 14: Pins (Schmuckwaren); Broschen [Schmuck]; Ringe [Schmuck]; Halsketten [Schmuck]; Schmuckanhänger; Modeschmuck; Armbanduhren; Ohrringe; Armbänder [Schmuck]; Medaillons [Schmuck]; Schlüsselringe (Spaltringe mit Schmuckanhänger oder Zierrat).; 16: Bücher; Comics; grafische Drucke; Sammelkarten, ausgenommen für Spiele; Postkarten; Kalender; Notizbücher; Aufkleber, Stickers [Papeteriewaren].; 18: Handtaschen; Rucksäcke; Umhängetaschen; Bauchtaschen; Tragetaschen; Sporttaschen; Strandtaschen; Reisetaschen; Geldbörsen; Kreditkartenetuis [Brieftaschen]; Schlüsseletuis; leere Kulturbeutel; Regenschirme.; 20: Figuren aus Holz, Wachs, Gips oder Kunststoff; Statuen aus Holz, Wachs, Gips oder Kunststoff; Kunstgegenstände aus Holz, Wachs, Gips, Kunststoff oder Harz; Büsten aus Holz, Wachs, Gips oder Kunststoff; Kissen.; 21: Tassen; Trinkgläser; Untersetzer, nicht aus Papier oder Stoff, für Gläser; Vasen; Kerzenhalter; Statuetten aus Porzellan, Steingut oder Glas; Figuren (Statuetten) aus Porzellan, Ton oder Glas; Kunstgegenstände aus Porzellan, Keramik, Steingut, Terrakotta, Ton oder Glas.; 25: T-Shirts; Kapuzensweatshirts; Sweatshirts; Pullover; Hosen; Shorts; Socken; Sportschuhe; Kopfbedeckungen; Unterwäsche; Schals; Tücher [Bekleidungsstücke].; 28: Plüschspielzeug; Spielzeugfiguren; Puzzles; Brettspiele; Kartenspiele; Sammelkartenspiele.; 30: Schokolade; Pralinen; Bonbons; Geleefrüchte [Süsswaren]; Kekse; verarbeitete Cerealien; Müsli; Getreideriegel; Getreidesnacks; Chips auf Getreidebasis; Speiseeis; Kaffee; Tee; Kakao.; 35: Detailhandel mit Waren aller Art.; 41: Unterhaltung; Filmregie, ausgenommen für Werbefilme; Filmproduktion, ausgenommen Werbefilmproduktion; Bereitstellung von nicht herunterladbaren Online-Videos; Bereitstellung von nicht herunterladbaren Online-Bildern; Online-Bereitstellung von nicht herunterladbaren elektronischen Publikationen; Online-Publikation von elektronischen Büchern und Zeitschriften; Veröffentlichung von Büchern; Herausgabe von Texten, ausgenommen Werbetexte; Organisation und Durchführung von Unterhaltungsveranstaltungen; Veranstaltung von Ausstellungen für kulturelle oder Unterrichtszwecke.;

Zusammenfassung zum Markeneintrag Sukiora

Markeneintragung: Die Markennummer 853744 gehört zu der Wortmarke «Sukiora» von Sascha Graf. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 853744 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 13. August 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 853744 gehört dem Inhaber Sascha Graf Mühlerain 1, 8706 Meilen CH. Der Inhaber Sascha Graf hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Sukiora mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke Sukiora, eingetragen durch Sascha Graf, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.