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Bildmarke LL Lanza Law ((fig.)) von Lanza Law GmbH - ... 853719


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zug  ZG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 13.08.2026

Bildmarke 853719

Details zur Marke LL Lanza Law ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

13013/2026

Bildmarke

LL Lanza Law ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

13.08.2026

Hinterlegungs­datum

03.08.2026

Eintragsänderung

13.08.2026

Ablauf Schutzfrist

03.08.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

16, 35, 45

Inhaber

Lanza Law GmbH
Maschinengasse 14
6330 Cham CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

16: Druckereierzeugnisse und Publikationen in rechtlichen Sachgebieten.; 35: Dienstleistungen auf dem Gebiet der Geschäftsführung, Unternehmensberatung und Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten.; 45: Dienstleistungen eines Anwaltsbüros und Notariats, nämlich Rechtsberatung- und vertretung, Prozessführung und Errichtung von öffentlichen Urkunden.;

Zusammenfassung zum Markeneintrag LL Lanza Law ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 853719 gehört zu der Bildmarke «LL Lanza Law ((fig.))» von Lanza Law GmbH. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 853719 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 13. August 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 853719 gehört dem Inhaber Lanza Law GmbH Maschinengasse 14, 6330 Cham CH. Der Inhaber Lanza Law GmbH hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke LL Lanza Law ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke LL Lanza Law ((fig.)), eingetragen durch Lanza Law GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.