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Bildmarke H ((fig.)) von Harder & Co. AG - Markeneintrag Nr. 853505


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Schwyz  SZ (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 11.08.2026

Bildmarke 853505

Details zur Marke H ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

10014/2026

Bildmarke

H ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

11.08.2026

Hinterlegungs­datum

12.06.2026

Eintragsänderung

11.08.2026

Ablauf Schutzfrist

12.06.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

6, 19, 37

Inhaber

Harder & Co. AG
Samstagernstrasse 55
8832 Wollera CH
 

Vertreter

Pfister & Partner Rechtsanwälte AG
Huobstrasse 3, 8808 Pfäffikon
8808 Pfäffikon CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

6: Materialien aus Metall für das Bau- und Konstruktionswesen.; 19: Materialien, nicht aus Metall, für Bauzwecke.; 37: Baudienstleistungen, Installationsarbeiten und Reparaturdienstleistungen.;



Zusammenfassung zum Markeneintrag H ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 853505 gehört zu der Bildmarke «H ((fig.))» von Harder & Co. AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 853505 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 11. August 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 853505 gehört dem Inhaber Harder & Co. AG Samstagernstrasse 55, 8832 Wollera CH. Harder & Co. AG wird vertreten durch Pfister & Partner Rechtsanwälte AG Huobstrasse 3, 8808 Pfäffikon, 8808 Pfäffikon CH.


Marke H ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke H ((fig.)), eingetragen durch Harder & Co. AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.