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Wortmarke Hoopletti von Manuela Schwaller - Markeneintrag ... 853418


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Solothurn  SO (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 10.08.2026



Details zur Marke Hoopletti

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

10277/2026

Wortmarke

Hoopletti

Eintrag ins Markenregister

10.08.2026

Hinterlegungs­datum

05.08.2026

Eintragsänderung

10.08.2026

Ablauf Schutzfrist

05.08.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

41

Inhaber

Manuela Schwaller
Solthurnstrasse 60b
4542 Luterbach CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

41: Dienstleistungen einer Hundeschule; Ausbildung und Unterricht im Bereich des Hundetrainings; Durchführung von Kursen, Seminaren und Workshops für Hundehalter und Hundetrainer; Bereitstellung von Sport- und Freizeiteinrichtungen für Hunde; Organisation und Durchführung von sportlichen Wettbewerben und Veranstaltungen für Hunde.;

Zusammenfassung zum Markeneintrag Hoopletti

Markeneintragung: Die Markennummer 853418 gehört zu der Wortmarke «Hoopletti» von Manuela Schwaller. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 853418 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 10. August 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 853418 gehört dem Inhaber Manuela Schwaller Solthurnstrasse 60b, 4542 Luterbach CH. Der Inhaber Manuela Schwaller hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Hoopletti mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke Hoopletti, eingetragen durch Manuela Schwaller, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.