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Wortmarke Adeline Mathier von Adeline Mathier Sàrl - ... 853341


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Wallis  VS (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 07.08.2026



Details zur Marke Adeline Mathier

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

13037/2026

Wortmarke

Adeline Mathier

Eintrag ins Markenregister

07.08.2026

Hinterlegungs­datum

03.08.2026

Eintragsänderung

07.08.2026

Ablauf Schutzfrist

03.08.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

32, 33, 43

Inhaber

Adeline Mathier Sàrl
Museumsplatz 2
3970 Salgesch CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

32: Biere; alkoholfreie Getränke; Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe und andere alkoholfreie Präparate für die Zubereitung von Getränken.; 33: Alkoholische Getränke, ausgenommen Biere; alkoholische Präparate für die Zubereitung von Getränken.; 43: Dienstleistungen zur Verpflegung von Gästen; Dienstleistungen zur Beherbergung von Gästen.;

Zusammenfassung zum Markeneintrag Adeline Mathier

Markeneintragung: Die Markennummer 853341 gehört zu der Wortmarke «Adeline Mathier» von Adeline Mathier Sàrl. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 853341 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 07. August 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 853341 gehört dem Inhaber Adeline Mathier Sàrl Museumsplatz 2, 3970 Salgesch CH. Der Inhaber Adeline Mathier Sàrl hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Adeline Mathier mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke Adeline Mathier, eingetragen durch Adeline Mathier Sàrl, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.