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Bildmarke ZL ZAP LANE ((fig.)) von Ketsarin Götte - ... 853205


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 05.08.2026

Bildmarke 853205

Details zur Marke ZL ZAP LANE ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

09313/2026

Bildmarke

ZL ZAP LANE ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

05.08.2026

Hinterlegungs­datum

01.06.2026

Eintragsänderung

05.08.2026

Ablauf Schutzfrist

01.06.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

28, 35

Inhaber

Ketsarin Götte
Sonnacker 34
8905 Arni CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

28: Fingerboards (Spielwaren); Zubehör für Fingerboards (Spielwaren); Spielzeug-Skateboards; Spielwaren; Sportartikel.; 35: Einzelhandelsdienstleistungen im Zusammenhang mit Fingerboards; Online-Einzelhandelsdienstleistungen im Zusammenhang mit Sportartikeln; Werbung.;

Zusammenfassung zum Markeneintrag ZL ZAP LANE ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 853205 gehört zu der Bildmarke «ZL ZAP LANE ((fig.))» von Ketsarin Götte. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 853205 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 05. August 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 853205 gehört dem Inhaber Ketsarin Götte Sonnacker 34, 8905 Arni CH. Der Inhaber Ketsarin Götte hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke ZL ZAP LANE ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke ZL ZAP LANE ((fig.)), eingetragen durch Ketsarin Götte, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.