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Wortmarke Beglauren von Beat Fehr - Markeneintrag Nr. 853070


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Land  BL (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 03.08.2026



Details zur Marke Beglauren

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

09654/2026

Wortmarke

Beglauren

Eintrag ins Markenregister

03.08.2026

Hinterlegungs­datum

08.06.2026

Eintragsänderung

03.08.2026

Ablauf Schutzfrist

08.06.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

16, 41, 42

Inhaber

Beat Fehr
Hohestrasse 138
4104 Oberwil BL CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

16: Bücher; Druckereierzeugnisse; Buchbinderartikel.; 41: Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung.; 42: Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen sowie diesbezügliche Forschungsarbeiten und Designerdienstleistungen; industrielle Analyse, industrielle Forschung und Dienstleistungen eines Industriedesigners; Entwurf und Entwicklung von Computerhard- und -software.;

Zusammenfassung zum Markeneintrag Beglauren

Markeneintragung: Die Markennummer 853070 gehört zu der Wortmarke «Beglauren» von Beat Fehr. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 853070 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 03. August 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 853070 gehört dem Inhaber Beat Fehr Hohestrasse 138, 4104 Oberwil BL CH. Der Inhaber Beat Fehr hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Beglauren mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke Beglauren, eingetragen durch Beat Fehr, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.