Home  »  Meldung vom 03.08.2026  »  Marke LIEBLINGSPFOTE WEIL HAUSTIERE FAMILIE SIND ((fig.)) von Katja Muri

LIEBLINGSPFOTE WEIL HAUSTIERE FAMILIE SIND ((fig.)) (853011)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 31.07.2026

Bildmarke 853011

Details zur Marke LIEBLINGSPFOTE WEIL HAUSTIERE FAMILIE SIND ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

09166/2026

Bildmarke

LIEBLINGSPFOTE WEIL HAUSTIERE FAMILIE SIND ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

31.07.2026

Hinterlegungs­datum

29.05.2026

Eintragsänderung

31.07.2026

Ablauf Schutzfrist

29.05.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

35

Inhaber

Katja Muri
Rathausplatz 3
3011 Bern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

35: Detailhandel mit Waren aller Art; Detailhandel über elektronische Kanäle (auch Internet); Detailhandel; Detailhandel einschliesslich über Internet.;

Zusammenfassung zum Markeneintrag LIEBLINGSPFOTE WEIL HAUSTIERE FAMILIE SIND ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 853011 gehört zu der Bildmarke «LIEBLINGSPFOTE WEIL HAUSTIERE FAMILIE SIND ((fig.))» von Katja Muri. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 853011 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 31. Juli 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 853011 gehört dem Inhaber Katja Muri Rathausplatz 3, 3011 Bern CH. Der Inhaber Katja Muri hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke LIEBLINGSPFOTE WEIL HAUSTIERE FAMILIE SIND ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke LIEBLINGSPFOTE WEIL HAUSTIERE FAMILIE SIND ((fig.)), eingetragen durch Katja Muri, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.