Home  »  Meldung vom 31.07.2026  »  Marke MYRACULUM das Wunderwerk www.remasie.com ((fig.)) von Regula Margrit Sieber

MYRACULUM das Wunderwerk www.remasie.com ((fig.)) (852928)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: St.Gallen  SG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 852928

Details zur Marke MYRACULUM das Wunderwerk www.remasie.com ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

05593/2026

Bildmarke

MYRACULUM das Wunderwerk www.remasie.com ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

30.07.2026

Hinterlegungs­datum

22.07.2026

Ablauf Schutzfrist

22.07.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

20, 28, 45

Inhaber

Regula Margrit Sieber
Gässelistrasse 13
9443 Widnau CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

Zusammenfassung zum Markeneintrag MYRACULUM das Wunderwerk www.remasie.com ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 852928 gehört zu der Bildmarke «MYRACULUM das Wunderwerk www.remasie.com ((fig.))» von Regula Margrit Sieber. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 852928 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 30. Januar 2006 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 852928 gehört dem Inhaber Regula Margrit Sieber Gässelistrasse 13, 9443 Widnau CH. Der Inhaber Regula Margrit Sieber hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke MYRACULUM das Wunderwerk www.remasie.com ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke MYRACULUM das Wunderwerk www.remasie.com ((fig.)), eingetragen durch Regula Margrit Sieber, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.