Home  »  Meldung vom 29.07.2026  »  Marke sirteenth XIIIth ((fig.)) von Thomas Haller

sirteenth XIIIth ((fig.)) (852757)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 28.07.2026

Bildmarke 852757

Details zur Marke sirteenth XIIIth ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

10845/2026

Bildmarke

sirteenth XIIIth ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

28.07.2026

Hinterlegungs­datum

26.06.2026

Eintragsänderung

28.07.2026

Ablauf Schutzfrist

26.06.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

18, 25

Inhaber

Thomas Haller
Im Waldheim 8
8304 Wallisellen CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

18: Leder und Lederimitationen; Tierhäute und -felle; Reisegepäck und Tragetaschen; Regenschirme und Sonnenschirme; Spazierstöcke; Peitschen, Pferdegeschirre und Sattlerwaren; Halsbänder, Leinen und Decken für Tiere.; 25: Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen.;

Zusammenfassung zum Markeneintrag sirteenth XIIIth ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 852757 gehört zu der Bildmarke «sirteenth XIIIth ((fig.))» von Thomas Haller. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 852757 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 28. Juli 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 852757 gehört dem Inhaber Thomas Haller Im Waldheim 8, 8304 Wallisellen CH. Der Inhaber Thomas Haller hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke sirteenth XIIIth ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke sirteenth XIIIth ((fig.)), eingetragen durch Thomas Haller, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.