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Bildmarke G70 ((fig.)) von HYUNDAI MOTOR COMPANY - ... 852614


Land des Markeninhabers: Korea  KR (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 24.07.2026

Bildmarke 852614

Details zur Marke G70 ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

12270/2026

Bildmarke

G70 ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

24.07.2026

Hinterlegungs­datum

21.07.2026

Eintragsänderung

24.07.2026

Ablauf Schutzfrist

21.07.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

28

Inhaber

HYUNDAI MOTOR COMPANY
12, Heolleung-ro, Seocho-gu
Seoul KR
 

Vertreter

Isler & Pedrazzini AG
Postfach
8027 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

28: Spielzeugfiguren; ferngesteuerte verkleinerte Fahrzeugmodelle; Spielzeugautos; elektrische Spielzeugautos zum Aufsitzen für Kinder oder Kleinkinder; Spielzeugmodelle; Spielzeugfahrzeuge; Spielzeug für Kleinkinder.;

Zusammenfassung zum Markeneintrag G70 ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 852614 gehört zu der Bildmarke «G70 ((fig.))» von HYUNDAI MOTOR COMPANY. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 852614 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 24. Juli 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 852614 gehört dem Inhaber HYUNDAI MOTOR COMPANY 12, Heolleung-ro, Seocho-gu, Seoul KR. HYUNDAI MOTOR COMPANY wird vertreten durch Isler & Pedrazzini AG Postfach, 8027 Zürich CH.


Marke G70 ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke G70 ((fig.)), eingetragen durch HYUNDAI MOTOR COMPANY, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.