Home  »  Meldung vom 22.07.2026  »  Marke CREAVURA von Daniel Weilenmann

Wortmarke CREAVURA von Daniel Weilenmann - Markeneintrag Nr. 852468


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: St.Gallen  SG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 21.07.2026



Details zur Marke CREAVURA

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

12133/2026

Wortmarke

CREAVURA

Eintrag ins Markenregister

21.07.2026

Hinterlegungs­datum

18.07.2026

Eintragsänderung

21.07.2026

Ablauf Schutzfrist

18.07.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

14, 25, 35, 40

Inhaber

Daniel Weilenmann
c/o Weilenmann Online Marketing Service, Dörfli 7
9536 Schwarzenbach SG CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

14: Schmuckwaren; Schlüsselanhänger; Anhänger.; 25: Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen.; 35: Detailhandel einschliesslich über Internet; Einzelhandel.; 40: Gravieren; Behandlung von Materialien mittels Laserstrahl; Materialbearbeitung.;

Zusammenfassung zum Markeneintrag CREAVURA

Markeneintragung: Die Markennummer 852468 gehört zu der Wortmarke «CREAVURA» von Daniel Weilenmann. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 852468 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 21. Juli 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 852468 gehört dem Inhaber Daniel Weilenmann c/o Weilenmann Online Marketing Service, Dörfli 7, 9536 Schwarzenbach SG CH. Der Inhaber Daniel Weilenmann hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke CREAVURA mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke CREAVURA, eingetragen durch Daniel Weilenmann, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.