Home  »  Meldung vom 21.07.2026  »  Marke Adrenalyn von Q2 GmbH

Wortmarke Adrenalyn von Q2 GmbH - Markeneintrag Nr. 852426


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 20.07.2026



Details zur Marke Adrenalyn

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

08110/2026

Wortmarke

Adrenalyn

Eintrag ins Markenregister

20.07.2026

Hinterlegungs­datum

11.05.2026

Eintragsänderung

20.07.2026

Ablauf Schutzfrist

11.05.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 25, 35, 41

Inhaber

Q2 GmbH
Neumarkt 20
8001 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

9: Geräte und Instrumente zur Aufzeichnung, Übertragung, Wiedergabe oder Verarbeitung von Ton, Bild oder Daten; aufgezeichnete und herunterladbare Multimediadateien; Computersoftware.; 25: Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen.; 35: Werbung; Geschäftsführung, -organisation und -verwaltung.; 41: Ausbildung; Unterhaltung; kulturelle Aktivitäten.;

Zusammenfassung zum Markeneintrag Adrenalyn

Markeneintragung: Die Markennummer 852426 gehört zu der Wortmarke «Adrenalyn» von Q2 GmbH. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 852426 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 20. Juli 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 852426 gehört dem Inhaber Q2 GmbH Neumarkt 20, 8001 Zürich CH. Der Inhaber Q2 GmbH hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Adrenalyn mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke Adrenalyn, eingetragen durch Q2 GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.