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Wortmarke ValSans von Valentin Schmidt - Markeneintrag Nr. 852372


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Wallis  VS (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 20.07.2026



Details zur Marke ValSans

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

11822/2026

Wortmarke

ValSans

Eintrag ins Markenregister

20.07.2026

Hinterlegungs­datum

14.07.2026

Eintragsänderung

20.07.2026

Ablauf Schutzfrist

14.07.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

32, 33, 35

Inhaber

Valentin Schmidt
Untere Zellstrasse 29
3970 Salgesch CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

32: Biere; alkoholfreie Getränke; Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe und andere alkoholfreie Präparate für die Zubereitung von Getränken.; 33: Alkoholische Getränke, ausgenommen Biere; alkoholische Präparate für die Zubereitung von Getränken.; 35: Werbung; Geschäftsführung, -organisation und -verwaltung; Büroarbeiten.;

Zusammenfassung zum Markeneintrag ValSans

Markeneintragung: Die Markennummer 852372 gehört zu der Wortmarke «ValSans» von Valentin Schmidt. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 852372 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 20. Juli 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 852372 gehört dem Inhaber Valentin Schmidt Untere Zellstrasse 29, 3970 Salgesch CH. Der Inhaber Valentin Schmidt hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke ValSans mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke ValSans, eingetragen durch Valentin Schmidt, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.