Home  »  Meldung vom 16.07.2026  »  Marke Lieblings-Zahnarzt ((fig.)) von Swiss Dental Chur AG

Lieblings-Zahnarzt ((fig.)) (852209)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Graubünden  GR (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 15.07.2026

Bildmarke 852209

Details zur Marke Lieblings-Zahnarzt ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

03335/2026

Bildmarke

Lieblings-Zahnarzt ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

15.07.2026

Hinterlegungs­datum

01.07.2026

Eintragsänderung

15.07.2026

Ablauf Schutzfrist

01.07.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

44

Inhaber

Swiss Dental Chur AG
Luerlibadstrasse 12
7000 Chur CH
 

Vertreter

Arnim-Roald Reinecken
Via dal Bagn 32
7500 St. Moritz CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

44: Medizinische Dienstleistungen.;

Zusammenfassung zum Markeneintrag Lieblings-Zahnarzt ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 852209 gehört zu der Bildmarke «Lieblings-Zahnarzt ((fig.))» von Swiss Dental Chur AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 852209 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 15. Juli 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 852209 gehört dem Inhaber Swiss Dental Chur AG Luerlibadstrasse 12, 7000 Chur CH. Swiss Dental Chur AG wird vertreten durch Arnim-Roald Reinecken Via dal Bagn 32, 7500 St. Moritz CH.


Marke Lieblings-Zahnarzt ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke Lieblings-Zahnarzt ((fig.)), eingetragen durch Swiss Dental Chur AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.