Home  »  Meldung vom 13.07.2026  »  Marke Schmetterlingstuch von Anfang an geborgen schlafen ((fig.)) von Susanne Schmid

Schmetterlingstuch von Anfang an geborgen schlafen ((fig.)) (851904)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 851904

Details zur Marke Schmetterlingstuch von Anfang an geborgen schlafen ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

08698/2026

Bildmarke

Schmetterlingstuch von Anfang an geborgen schlafen ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

10.07.2026

Hinterlegungs­datum

20.05.2026

Ablauf Schutzfrist

20.05.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

24, 35, 44

Inhaber

Susanne Schmid
Breitmaadweg 8
3038 Kirchlindach CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

Zusammenfassung zum Markeneintrag Schmetterlingstuch von Anfang an geborgen schlafen ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 851904 gehört zu der Bildmarke «Schmetterlingstuch von Anfang an geborgen schlafen ((fig.))» von Susanne Schmid. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 851904 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 12. Januar 2006 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 851904 gehört dem Inhaber Susanne Schmid Breitmaadweg 8, 3038 Kirchlindach CH. Der Inhaber Susanne Schmid hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Schmetterlingstuch von Anfang an geborgen schlafen ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke Schmetterlingstuch von Anfang an geborgen schlafen ((fig.)), eingetragen durch Susanne Schmid, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.