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Bildmarke 851639 von Nisuna AG


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Luzern  LU (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 07.07.2026

Bildmarke 851639

Details zur Marke ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

11147/2026

Bildmarke

((fig.))

Eintrag ins Markenregister

07.07.2026

Hinterlegungs­datum

02.07.2026

Eintragsänderung

07.07.2026

Ablauf Schutzfrist

02.07.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

1, 3, 5

Inhaber

Nisuna AG
Gasshof 3
6014 Luzern CH
 

Vertreter

Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte
Schweizerhofquai 2, Postfach
6002 Luzern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

1: Asche (chemische Verbindung); Pflanzenextrakte zur Herstellung von Kosmetika.; 3: Nicht medizinische Kosmetika und Mittel für Körper- und Schönheitspflege; Pflanzenasche für kosmetische Zwecke; Hautcremes, nicht für medizinische Zwecke.; 5: Pflaster und Verbandsmaterial.;

Zusammenfassung zum Markeneintrag ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 851639 gehört zu der Bildmarke «-» von Nisuna AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 851639 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 07. Juli 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 851639 gehört dem Inhaber Nisuna AG Gasshof 3, 6014 Luzern CH. Nisuna AG wird vertreten durch Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte Schweizerhofquai 2, Postfach, 6002 Luzern CH.


Marke ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke ((fig.)), eingetragen durch Nisuna AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.