Home  »  Meldung vom 02.07.2026  »  Marke LUCERNA 1904 von LAWCONSULT AG

Wortmarke LUCERNA 1904 von LAWCONSULT AG - Markeneintrag Nr. 851290


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Luzern  LU (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 01.07.2026



Details zur Marke LUCERNA 1904

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

03816/2026

Wortmarke

LUCERNA 1904

Eintrag ins Markenregister

01.07.2026

Hinterlegungs­datum

22.06.2026

Eintragsänderung

01.07.2026

Ablauf Schutzfrist

22.06.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

30

Inhaber

LAWCONSULT AG
Morgartenstrasse 9
6003 Luzern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

30: Kakao; Kakaopulver; Kakaomischungen; Kakaogetränke; Zutaten auf Kakaobasis für Confiserieprodukte; Schokolade; Schokoladenriegel; Schokoladenbonbons; Schokoladentrüffel; Schokoladenchips; Schokoladendesserts; Schokoladengetränke; Kuvertüre; Konfekt; Lebensmittelaromen.;

Zusammenfassung zum Markeneintrag LUCERNA 1904

Markeneintragung: Die Markennummer 851290 gehört zu der Wortmarke «LUCERNA 1904» von LAWCONSULT AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 851290 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 01. Juli 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 851290 gehört dem Inhaber LAWCONSULT AG Morgartenstrasse 9, 6003 Luzern CH. Der Inhaber LAWCONSULT AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke LUCERNA 1904 mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke LUCERNA 1904, eingetragen durch LAWCONSULT AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.