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Wortmarke Avet von AVET AG - Markeneintrag Nr. 851282


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zug  ZG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 01.07.2026



Details zur Marke Avet

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

08277/2026

Wortmarke

Avet

Eintrag ins Markenregister

01.07.2026

Hinterlegungs­datum

13.05.2026

Eintragsänderung

01.07.2026

Ablauf Schutzfrist

13.05.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

10, 11

Inhaber

AVET AG
Papieri-Ring 4
6330 Cham CH
 

Vertreter

Maucher Jenkins Patentanwälte & Rechtsanwälte
Urachstraße 23
79102 Freiburg DE

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

10: Ozonwassergeneratoren für medizinische Zwecke; Ozongeneratoren für medizinische Zwecke.; 11: Wasseraufbereitungsanlagen; Wasseraufbereitungsgeräte, insbesondere Ozonwassergeneratoren; Ozonwassergeneratoren für nicht-medizinische Zwecke, insbesondere zur Herstellung von ozonisiertem Wasser für Reinigungs- oder Waschmaschinen; Ozonwassergeneratoren; Ozongeneratoren.;

Zusammenfassung zum Markeneintrag Avet

Markeneintragung: Die Markennummer 851282 gehört zu der Wortmarke «Avet» von AVET AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 851282 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 01. Juli 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 851282 gehört dem Inhaber AVET AG Papieri-Ring 4, 6330 Cham CH. AVET AG wird vertreten durch Maucher Jenkins Patentanwälte & Rechtsanwälte Urachstraße 23, 79102 Freiburg DE.


Marke Avet mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke Avet, eingetragen durch AVET AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.