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Bildmarke HURRY CURRY ((fig.)) von Hurry Curry GmbH - ... 851031


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 25.06.2026

Bildmarke 851031

Details zur Marke HURRY CURRY ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

16352/2025

Bildmarke

HURRY CURRY ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

25.06.2026

Hinterlegungs­datum

30.10.2025

Eintragsänderung

25.06.2026

Ablauf Schutzfrist

30.10.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

43

Inhaber

Hurry Curry GmbH
Monbijoustrasse 67
3007 Bern CH
 

Vertreter

Mirxan Ok
Schürlirain 7
3172 Niederwangen Bern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

43: Verpflegung, Catering, Take-Away-Dienstleistungen und Take-Away-Restaurantdienstleistungen, Dienstleistung zur Verpflegung von Gästen.;

Zusammenfassung zum Markeneintrag HURRY CURRY ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 851031 gehört zu der Bildmarke «HURRY CURRY ((fig.))» von Hurry Curry GmbH. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 851031 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 25. Juni 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 851031 gehört dem Inhaber Hurry Curry GmbH Monbijoustrasse 67, 3007 Bern CH. Hurry Curry GmbH wird vertreten durch Mirxan Ok Schürlirain 7, 3172 Niederwangen Bern CH.


Marke HURRY CURRY ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke HURRY CURRY ((fig.)), eingetragen durch Hurry Curry GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.