Home  »  Meldung vom 24.06.2026  »  Marke BXT GO von Signode Industrial Group LLC

Wortmarke BXT GO von Signode Industrial Group LLC - ... 850903


Land des Markeninhabers: USA Vereinigte Staaten von Amerika  US (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 23.06.2026



Details zur Marke BXT GO

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

08063/2026

Wortmarke

BXT GO

Eintrag ins Markenregister

23.06.2026

Hinterlegungs­datum

11.05.2026

Eintragsänderung

23.06.2026

Ablauf Schutzfrist

11.05.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

8

Inhaber

Signode Industrial Group LLC
14025 Riveredge Drive, Suite 500
33637 Tampa, FL US
 

Vertreter

E. Blum & Co. AG
Hofwiesenstrasse 349
8050 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

8: Handwerkzeuge, nämlich Spannwerkzeuge, Dichtungswerkzeuge und kombinierte Spann- und Dichtungswerkzeuge für Metall- und Kunststoffumreifungen.;

Zusammenfassung zum Markeneintrag BXT GO

Markeneintragung: Die Markennummer 850903 gehört zu der Wortmarke «BXT GO» von Signode Industrial Group LLC. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 850903 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 23. Juni 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 850903 gehört dem Inhaber Signode Industrial Group LLC 14025 Riveredge Drive, Suite 500, 33637 Tampa, FL US. Signode Industrial Group LLC wird vertreten durch E. Blum & Co. AG Hofwiesenstrasse 349, 8050 Zürich CH.


Marke BXT GO mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke BXT GO, eingetragen durch Signode Industrial Group LLC, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.