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Wortmarke VAUCLAIR von Javier Reclusa Etayo - Markeneintrag ... 850874


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Wallis  VS (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 23.06.2026



Details zur Marke VAUCLAIR

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

10476/2026

Wortmarke

VAUCLAIR

Eintrag ins Markenregister

23.06.2026

Hinterlegungs­datum

19.06.2026

Eintragsänderung

23.06.2026

Ablauf Schutzfrist

19.06.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

14, 37

Inhaber

Javier Reclusa Etayo
Riedstrasse 69
3920 Zermatt CH
 

Vertreter

VISCHER AG
Schützengasse 1, Postfach
8021 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

14: Uhren und Zeitmessgeräte; Armbanduhren; Tischuhren; Zeiger für Armbanduhren; Uhrengehäuse; Uhrenarmbänder; Uhrketten; Zifferblätter für Uhren; Uhrwerke; Uhrgläser; Uhrfedern; Etuis für Armbanduhren und Uhren.; 37: Montage, Reparatur und Wartung von Uhren und anderen Zeitmessinstrumenten.;

Zusammenfassung zum Markeneintrag VAUCLAIR

Markeneintragung: Die Markennummer 850874 gehört zu der Wortmarke «VAUCLAIR» von Javier Reclusa Etayo. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 850874 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 23. Juni 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 850874 gehört dem Inhaber Javier Reclusa Etayo Riedstrasse 69, 3920 Zermatt CH. Javier Reclusa Etayo wird vertreten durch VISCHER AG Schützengasse 1, Postfach, 8021 Zürich CH.


Marke VAUCLAIR mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke VAUCLAIR, eingetragen durch Javier Reclusa Etayo, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.