Home  »  Meldung vom 24.06.2026  »  Marke KERMARIS von Manuela Cabezas

Wortmarke KERMARIS von Manuela Cabezas - Markeneintrag Nr. 850868


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 23.06.2026



Details zur Marke KERMARIS

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

10488/2026

Wortmarke

KERMARIS

Eintrag ins Markenregister

23.06.2026

Hinterlegungs­datum

20.06.2026

Eintragsänderung

23.06.2026

Ablauf Schutzfrist

20.06.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

10, 35

Inhaber

Manuela Cabezas
Mülimatt 561
5075 Hornussen CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

10: Medizinische Implantate aus künstlichen Materialien; medizinische Apparate; Wundabsaugungsgeräte; Wunddrainagegeräte; medizinische und chirurgische Geräte und Instrumente; medizinische Instrumente.; 35: Einzelhandelsdienstleistungen in Bezug auf pharmazeutische, medizinische und veterinärmedizinische Artikel sowie Hygienepräparate.;

Zusammenfassung zum Markeneintrag KERMARIS

Markeneintragung: Die Markennummer 850868 gehört zu der Wortmarke «KERMARIS» von Manuela Cabezas. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 850868 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 23. Juni 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 850868 gehört dem Inhaber Manuela Cabezas Mülimatt 561, 5075 Hornussen CH. Der Inhaber Manuela Cabezas hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke KERMARIS mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke KERMARIS, eingetragen durch Manuela Cabezas, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.