Home  »  Meldung vom 23.06.2026  »  Marke Viktor - Der Award des Schweizer Gesundheitswesens von santémedia AG

Viktor - Der Award des Schweizer Gesundheitswesens (850761)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

aktiv



Details zur Marke Viktor - Der Award des Schweizer Gesundheitswesens

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

10025/2026

Wortmarke

Viktor - Der Award des Schweizer Gesundheitswesens

Eintrag ins Markenregister

22.06.2026

Hinterlegungs­datum

12.06.2026

Ablauf Schutzfrist

12.06.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 41, 42

Inhaber

santémedia AG
Hotelgasse 8
3011 Bern CH
 

Vertreter

Bracher und Partner Recht AG
Waisenhausplatz 14
3011 Bern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation



Zusammenfassung zum Markeneintrag Viktor - Der Award des Schweizer Gesundheitswesens

Markeneintragung: Die Markennummer 850761 gehört zu der Wortmarke «Viktor - Der Award des Schweizer Gesundheitswesens» von santémedia AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 850761 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 22. Dezember 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 850761 gehört dem Inhaber santémedia AG Hotelgasse 8, 3011 Bern CH. santémedia AG wird vertreten durch Bracher und Partner Recht AG Waisenhausplatz 14, 3011 Bern CH.


Marke Viktor - Der Award des Schweizer Gesundheitswesens mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke Viktor - Der Award des Schweizer Gesundheitswesens, eingetragen durch santémedia AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.