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Wortmarke AbacusLaw von ABACUS Research AG - Markeneintrag ... 850566


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: St.Gallen  SG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 18.06.2026



Details zur Marke AbacusLaw

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

09504/2026

Wortmarke

AbacusLaw

Eintrag ins Markenregister

18.06.2026

Hinterlegungs­datum

04.06.2026

Eintragsänderung

18.06.2026

Ablauf Schutzfrist

04.06.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 42, 45

Inhaber

ABACUS Research AG
Abacus-Platz 1
9301 Wittenbach CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

9: Computersoftware; Computersoftwareprodukte.; 42: Entwurf, Entwicklung, Design, Programmierung, Aktualisierung, Pflege und Wartung von Computersoftware; Beratung im Bereich Entwurf, Entwicklung, Design, Programmierung, Pflege und Wartung von Computersoftware; Computersoftwareforschung; Vermietung und Bereitstellung von Computersoftware.; 45: Lizenzierung von Computersoftware.;



Zusammenfassung zum Markeneintrag AbacusLaw

Markeneintragung: Die Markennummer 850566 gehört zu der Wortmarke «AbacusLaw» von ABACUS Research AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 850566 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 18. Juni 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 850566 gehört dem Inhaber ABACUS Research AG Abacus-Platz 1, 9301 Wittenbach CH. Der Inhaber ABACUS Research AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke AbacusLaw mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke AbacusLaw, eingetragen durch ABACUS Research AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.