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Wortmarke LORI VAREN von LORI VAREN - Markeneintrag Nr. 850549


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 18.06.2026



Details zur Marke LORI VAREN

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

10127/2026

Wortmarke

LORI VAREN

Eintrag ins Markenregister

18.06.2026

Hinterlegungs­datum

15.06.2026

Eintragsänderung

18.06.2026

Ablauf Schutzfrist

15.06.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

25, 35

Inhaber

LORI VAREN
Bodenstrasse 14
8104 Weiningen ZH CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

25: Schals und Kopftücher; Tücher (Bekleidungsstücke); Einstecktücher; Kopftücher.; 35: Detailhandel eines Versandhauses im Bereich Bekleidung und Accessoires; Einzelhandelsdienstleistungen in Bezug auf Bekleidungsstücke und Bekleidungsaccessoires; Einzelhandelsdienstleistungen in Bezug auf Bekleidungsaccessoires; Einzelhandelsdienstleistungen in Bezug auf Bekleidung.;

Zusammenfassung zum Markeneintrag LORI VAREN

Markeneintragung: Die Markennummer 850549 gehört zu der Wortmarke «LORI VAREN» von LORI VAREN. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 850549 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 18. Juni 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 850549 gehört dem Inhaber LORI VAREN Bodenstrasse 14, 8104 Weiningen ZH CH. Der Inhaber LORI VAREN hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke LORI VAREN mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke LORI VAREN, eingetragen durch LORI VAREN, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.