Home  »  Meldung vom 18.06.2026  »  Marke Gemeinsamstrom von Elektrizitätswerke des Kantons Zürich

Wortmarke Gemeinsamstrom von Elektrizitätswerke des Kantons ... 850532


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv



Details zur Marke Gemeinsamstrom

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

06039/2026

Wortmarke

Gemeinsamstrom

Eintrag ins Markenregister

17.06.2026

Hinterlegungs­datum

07.04.2026

Ablauf Schutzfrist

07.04.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 36

Inhaber

Elektrizitätswerke des Kantons Zürich
Dreikönigstrasse 18, Postfach
8022 Zürich CH
 

Vertreter

Elektrizitätswerke des Kantons Zürich
Dreikönigstrasse 18, Postfach, Rechtsdienst GR
8022 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation



Zusammenfassung zum Markeneintrag Gemeinsamstrom

Markeneintragung: Die Markennummer 850532 gehört zu der Wortmarke «Gemeinsamstrom» von Elektrizitätswerke des Kantons Zürich. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 850532 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 17. Dezember 1965 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 850532 gehört dem Inhaber Elektrizitätswerke des Kantons Zürich Dreikönigstrasse 18, Postfach, 8022 Zürich CH. Elektrizitätswerke des Kantons Zürich wird vertreten durch Elektrizitätswerke des Kantons Zürich Dreikönigstrasse 18, Postfach, Rechtsdienst GR, 8022 Zürich CH.


Marke Gemeinsamstrom mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke Gemeinsamstrom, eingetragen durch Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.