Details zur Marke GOGGO
Marken Nr.
Datenquelle
IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH
Gesuch Nr.
10066/2026
Wortmarke
GOGGO
Eintrag ins Markenregister
16.06.2026
Hinterlegungsdatum
13.06.2026
Eintragsänderung
16.06.2026
Ablauf Schutzfrist
13.06.2036
Status Marke
aktiv
Nizza-Klassifikation Nr.
25, 30, 32
Inhaber
Mühlestrasse 24
8912 Obfelden CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
25: Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen.; 30: Kaffee, Tee, Kakao und Kaffee-Ersatzmittel; Reis, Teigwaren und Nudeln; Tapioka und Sago; Mehle und Getreidepräparate; Brot, feine Backwaren und Konditorwaren; Schokolade; Eiscreme, Sorbets und andere Arten von Speiseeis; Zucker, Honig, Melassesirup; Hefe, Backpulver; Salz, Würzmittel, Gewürze, konservierte Kräuter; Essig, Sossen und andere Würzmittel; Eis (gefrorenes Wasser).; 32: Biere; alkoholfreie Getränke; Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe und andere alkoholfreie Präparate für die Zubereitung von Getränken.;
Zusammenfassung zum Markeneintrag GOGGO
Markeneintragung: Die Markennummer 850426 gehört zu der Wortmarke «GOGGO» von Najib Ulrich Khan Niazi. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 850426 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 16. Juni 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Nr. 850426 gehört dem Inhaber Najib Ulrich Khan Niazi Mühlestrasse 24, 8912 Obfelden CH. Der Inhaber Najib Ulrich Khan Niazi hat keinen Vertreter hinterlegt.
Marke GOGGO mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)
Die Angaben zur Marke GOGGO, eingetragen durch Najib Ulrich Khan Niazi, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.
ZH (Kanton Markeninhaber)