Home  »  Meldung vom 17.06.2026  »  Marke Tschou Endo von André Kälin

Wortmarke Tschou Endo von André Kälin - Markeneintrag Nr. 850393


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 16.06.2026



Details zur Marke Tschou Endo

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

09950/2026

Wortmarke

Tschou Endo

Eintrag ins Markenregister

16.06.2026

Hinterlegungs­datum

11.06.2026

Eintragsänderung

16.06.2026

Ablauf Schutzfrist

11.06.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

41

Inhaber

André Kälin
Eichbühlstrasse 53
8004 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

41: Veranstaltung, Durchführung und Organisation von Konzerten; Unterhaltungsdienstleistungen in Form von Konzertaufführungen; Live-Musikkonzerte; Organisation und Veranstaltung von Konzerten; Organisation, Produktion, Präsentation und Durchführung von Musikkonzerten, Festivals, Tourneen und anderen Musik- und Kulturdarbietungen, -veranstaltungen und -aktivitäten.;

Zusammenfassung zum Markeneintrag Tschou Endo

Markeneintragung: Die Markennummer 850393 gehört zu der Wortmarke «Tschou Endo» von André Kälin. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 850393 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 16. Juni 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 850393 gehört dem Inhaber André Kälin Eichbühlstrasse 53, 8004 Zürich CH. Der Inhaber André Kälin hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Tschou Endo mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke Tschou Endo, eingetragen durch André Kälin, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.