Home  »  Meldung vom 17.06.2026  »  Marke ThreatGate von Ammad Mushtaq

Wortmarke ThreatGate von Ammad Mushtaq - Markeneintrag Nr. 850353


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 16.06.2026



Details zur Marke ThreatGate

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

06755/2026

Wortmarke

ThreatGate

Eintrag ins Markenregister

16.06.2026

Hinterlegungs­datum

18.04.2026

Eintragsänderung

16.06.2026

Ablauf Schutzfrist

18.04.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

42

Inhaber

Ammad Mushtaq
Rechenbühl 63
8106 Adlikon b. Regensdorf CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

42: Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen sowie diesbezügliche Forschungsarbeiten und Designerdienstleistungen; industrielle Analyse, industrielle Forschung und Dienstleistungen eines Industriedesigners; Qualitätskontrolle und Authentifizierungsdienstleistungen; Entwurf und Entwicklung von Computerhard- und -software.;

Zusammenfassung zum Markeneintrag ThreatGate

Markeneintragung: Die Markennummer 850353 gehört zu der Wortmarke «ThreatGate» von Ammad Mushtaq. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 850353 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 16. Juni 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 850353 gehört dem Inhaber Ammad Mushtaq Rechenbühl 63, 8106 Adlikon b. Regensdorf CH. Der Inhaber Ammad Mushtaq hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke ThreatGate mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke ThreatGate, eingetragen durch Ammad Mushtaq, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.