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Wortmarke schneidibox von Maurice Schneider - Markeneintrag ... 850309


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 15.06.2026



Details zur Marke schneidibox

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

03157/2026

Wortmarke

schneidibox

Eintrag ins Markenregister

15.06.2026

Hinterlegungs­datum

20.02.2026

Eintragsänderung

15.06.2026

Ablauf Schutzfrist

20.02.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

20, 21

Inhaber

Maurice Schneider
Ifangstrasse 44
8604 Volketswil CH
 

Vertreter

Winzenried, Legal
Bälliz 52
3600 Thun CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

20: Boxen aus Holz oder Kunststoff; Behälter, nicht aus Metall, für Lagerung oder Transport; Behälter, nicht aus Metall, für Feuchttücher; Wandhalterung, nicht aus Metall, für Feuchttücher.; 21: Behälter und Geräte für den Haushalt und die Küche.;

Zusammenfassung zum Markeneintrag schneidibox

Markeneintragung: Die Markennummer 850309 gehört zu der Wortmarke «schneidibox» von Maurice Schneider. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 850309 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 15. Juni 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 850309 gehört dem Inhaber Maurice Schneider Ifangstrasse 44, 8604 Volketswil CH. Maurice Schneider wird vertreten durch Winzenried , Legal Bälliz 52, 3600 Thun CH.


Marke schneidibox mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke schneidibox, eingetragen durch Maurice Schneider, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.