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Wortmarke JOICE von Martin Scherz - Markeneintrag Nr. 850085


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 10.06.2026



Details zur Marke JOICE

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

06046/2026

Wortmarke

JOICE

Eintrag ins Markenregister

10.06.2026

Hinterlegungs­datum

07.04.2026

Eintragsänderung

10.06.2026

Ablauf Schutzfrist

07.04.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

18, 28, 41

Inhaber

Martin Scherz
Natershusstrasse 354
3176 Neuengg CH
 

Vertreter

Björn Bernhard
Amthausgasse 18
3011 Bern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

18: Leder und Lederimitationen; Tierhäute und -felle; Reisegepäck und Tragetaschen; Regenschirme und Sonnenschirme; Spazierstöcke; Peitschen, Pferdegeschirre und Sattlerwaren; Halsbänder, Leinen und Decken für Tiere.; 28: Spiele, Spielwaren und Spielzeug; Videospielgeräte; Turn- und Sportartikel; Christbaumschmuck.; 41: Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten.;

Zusammenfassung zum Markeneintrag JOICE

Markeneintragung: Die Markennummer 850085 gehört zu der Wortmarke «JOICE» von Martin Scherz. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 850085 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 10. Juni 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 850085 gehört dem Inhaber Martin Scherz Natershusstrasse 354, 3176 Neuengg CH. Martin Scherz wird vertreten durch Björn Bernhard Amthausgasse 18, 3011 Bern CH.


Marke JOICE mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke JOICE, eingetragen durch Martin Scherz, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.